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Hinweise zu Spenden
Nach dem Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.
Sie erhalten von uns eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.
Bankverbindung:
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